ADR-Unterweisung aller am Transport beteiligten Personen gem. Kapitel 1.3 ADR
Pflichtschulung für alle Beteiligten am Gefahrguttransport
Wer muss geschult werden?
Nicht nur Fahrzeugführer sind vom ADR betroffen. Auch Versender, Verpacker, Befüller, Verlader, Entlader und Empfänger gefährlicher Güter unterliegen der Schulungspflicht gemäß Kapitel 1.3 ADR – unabhängig davon, ob ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss.
Die Schulung ist verpflichtend:
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- danach mindestens jährlich
- sowie bei Änderungen der Tätigkeit

Kursdetails
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreigenschaften
- Dokumentation
- Verpackungen und Beförderungsarten
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Durchführung des Transports
- Pflichten, Verantwortlichkeiten und rechtliche Sanktionen
- Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen
- Gültige ADR-Card, die noch nicht abgelaufen ist.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung der TAZ über die durchgeführte Unterweisung gem. Kapitel 1.3 ADR.
Der Kurs findet in unseren Räumlichkeiten auf der Brechtener Straße 42 in Lünen statt.
TAZ GmbH – Technisches Ausbildungszentrum
Brechtener Straße 42
44536 Lünen
📞 Tel.: +49 151-18 82 65 65
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Kursgebühr: 200,- €
Inklusive:
✅ Lehrmittel
✅ Verpflegung an allen Seminartagen
Zuzüglich:
➕ Prüfungsgebühr der IHK (wenn eine Prüfung erforderlich ist)
Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG